Steuerliche Sachverhalte werden gerade in Zweifelsfällen von den Finanzämtern gerne erst einmal unter rein fiskalischen Gesichtspunkten zugunsten der Staatskasse und damit zwangsläufig zum Nachteil des Steuerpflichtigen gelöst, obwohl damit häufig der gesetzlich zulässige Gestaltungsspielraum des Steuerpflichtigen in rechtswidriger Weise beschnitten wird.
In solchen Fällen suche ich den offenen Konflikt mit dem Finanzamt, um die steuerlichen Interessen meines Mandanten konsequent zu verfolgen und die vom Steuerrecht eröffneten Gestaltungsspielräume zum Vorteil des Steuerpflichtigen auszuschöpfen. Dabei vertrete ich meine Mandanten in allen Phasen einer streitigen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung angefangen vom Veranlagungs- oder Betriebsprüfungsverfahren über das vorgerichtliche Rechtsbehelfsverfahren bis hin zur Klage vor den Finanzgerichten.
Auch im Vollstreckungsverfahren stehe ich meinen Mandanten mit allen abgabenrechtlichen Möglichkeiten zur Seite.
Ich helfe zunächst, durch geeignete Anträge bis hin zu Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine Vollstreckung der Steuerforderungen zu verhindern, bis die tatsächlich zu begleichende Steuerlast feststeht.
Oder ich versuche, bei bestandskräftig festgesetzten Steuerbeträgen durch Verhandlung mit dem Finanzamt oder durch entsprechende Anträge Zahlungserleichterungen von der Ratenzahlung über Stundung bis hin zum Erlass eines Teils der Forderung zu erreichen.