Zur Erleichterung der Bearbeitung Ihres Falles bitten wir um Beachtung folgender allgemeiner Dinge:
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihr Fall rechtlich zu beurteilen ist, kann ich Ihnen meine Hilfe anbieten. Für ein Pauschalhonorar können Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. In diesem Termin prüfe ich Ihren Fall und gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Darüber hinaus teile ich Ihnen auf Wunsch schriftlich mit, wie Sie unter Berücksichtigung des Kostenrisikos weiter vorgehen können.
Um Ihre Interessen umfassend vertreten zu können, benötige ich von Ihnen grundsätzlich alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen und Unterlagen zu Ihrem Fall. Bringen Sie lieber zu
viele als zu wenige Unterlagen mit, da die Bedeutung eines Schriftstückes von mir unter Umständen anders eingeschätzt wird als von Ihnen.
Alle für die Fallbearbeitung erforderlichen Unterlagen behalte ich - soweit wie möglich - in Kopie bei der Akte und gebe Ihnen die Originale unverzüglich zurück. Sollte ich einmal doch das
Originalschriftstück benötigen, erhalten Sie dieses nach Beendigung des Auftrages wieder zurück.
Über den Stand der Bearbeitung werden Sie durch Übermittlung von Abschriften des gesamten Schriftverkehrs auf dem Laufenden gehalten.
Ich stehe während der allgemeinen Bürozeiten nicht immer für eine persönliche Besprechung zur Verfügung, weil ich auch andere Termine wahrzunehmen habe, auswärts tätig sein kann oder
unaufschiebbare Arbeiten zu erledigen habe.
Deshalb können Besprechungstermine grundsätzlich nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem Sekretariat wahrgenommen werden.
Sollte ich aus obigen Gründen nicht in der Lage sein, Ihren Anruf persönlich anzunehmen, können Sie Ihre Information auch dem Sekretariat mitteilen oder einen Rückrufwunsch äußern.
Eine Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle sind Fristsachen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass Sie mich rechtzeitig vor Ablauf einer Frist informieren und die zur Bearbeitung
erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen Sie eine Bearbeitungszeit von wenigstens drei Tagen einkalkulieren.
Bitte bedenken Sie auch, dass ich oder das Sekretariat Fristsachen, die per Telefax oder elektronischer Post an mich übermittelt werden, nur zu den allgemeinen Bürozeiten zur Kenntnis nehmen
kann.
Für eine fristgerechte Bearbeitung von Fristsachen, die von Ihnen am letzten Tag der Frist oder außerhalb meiner Bürozeiten an mich übermittelt wurden, kann ich deshalb keine Gewähr übernehmen.