Immer wieder führen verunglückte gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Gestaltungen zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, weil durch unerwartete Steuernachforderungen oftmals die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen bedroht ist. Besonders wenn der Steuerpflichtige bei Geldanlagen mit zweifelhaften Steuervorteilen als zusätzlicher Rendite gelockt wird, ist eine genaue Prüfung der Vertragsgestaltung erforderlich.
Eine Beratungspraxis mit riskanten Gestaltungen zur Generierung unsicherer Steuervorteile lehne ich seit jeher grundsätzlich ab. Viel mehr sehe ich größere Vorteile in einer präventiv orientierten Beratung, die Konstellationen in den vertraglichen Gestaltungen beim Mandanten aufdeckt, welche die Gefahr unnötiger Steuerlasten, einer drohenden Steuerverkürzung oder mögliches Potential für Konflikte bei der Veranlagung und der Betriebsprüfung in sich bergen. Derartige Probleme beseitige ich in erster Linie mit bewährten und gerichtsfesten Gestaltungsmöglichkeiten, die an Ihre individuelle Situation angepasst werden können. So können Risiken minimiert, die Steuerlast optimiert und unnötiger Arbeits- und Zeitaufwand für Auseinandersetzungen mit dem Fiskus vermieden werden.